Wagenheber – bei der Reifenpanne ein Muss!
Es kommt ohnehin zu einem nie erwünschten Zeitpunkt: eine Reifenpanne. Ok, wer wünscht sich so etwas schon. Eigentlich gar keiner. Doch wenn es erst einmal passiert ist, stehen einem zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Zum einen kann man den ADAC rufen und sich helfen lassen oder aber man legt selber Hand an und wechselt den defekten Reifen. Wichtig ist jetzt nur, dass man auch das passende Werkzeug an Bord hat, denn der Wechsel funktioniert ohne einen Wagenheber gar nicht.
Ein Stück höher bitte
Damit der Reifen gewechselt werden kann, muss man diesen zunächst mit Hilfe des Wagenhebers anheben. Ganz klar, sonst könnte man ihn schließlich nicht von der Halterung nehmen. Zunächst ist es sinnvoll, die Radmutter zu lockern. Wohl bemerkt lockern und noch nicht entfernen. Danach sucht man sich die geeignete Stelle unter dem Wagen, an der man den Wagenheber platzieren kann. Schon kann es losgehen. Der Wagenheber arbeitet hydraulisch, was bedeutet, dass er auch von weniger kräftigen Personen bedient werden kann.
Saisonwechsel der Räder
Doch nicht nur bei einer Reifenpanne kommt ein Wagenheber zum Einsatz. Wer von Sommer auf Winterreifen oder von Winter auf Sommerreifen wechseln möchte, braucht einen solchen Wagenheber dazu. Nicht jeder lässt den Wechsel grundsätzlich in einer Werkstatt vornehmen. Wie man sieht, kann ein Wagenheber auch zum Einsatz kommen, wenn keine Reifenpanne vorliegt. Zudem sind die Wagenheber im privaten Bereich hilfreich, um einmal einen gezielten Blick unter den Wagen zu werfen. Hin und wieder sind prüfende Blicke notwendig, wenn sich beispielsweise eigenartige Fahrgeräusche ergeben haben.
Wagenheber online bestellen
Aus welchem Grund auch immer man einen neuen Wagenheber kaufen möchte, die wohl beste Auswahl bietet einem da das Internet. In zahlreichen Shops kann man die unterschiedlichsten Ausführungen erwerben. Der wesentliche Unterschied liegt darin, wie viel Gewicht damit gehoben werden kann. Kleinwagen, Oberklassewagen, Vans und SUVs haben da verschiedene Ansprüche.